![]() Couvercle pour les bouteilles placees dans une harasse empilable
专利摘要:
公开号:WO1985001267A1 申请号:PCT/DE1984/000190 申请日:1984-09-13 公开日:1985-03-28 发明作者:Ignaz Bartl 申请人:Ignaz Bartl; IPC主号:B65D1-00
专利说明:
[0001] Abdeckeinrichtung für Flaschen eines stapelbaren Getränkeflaschenkastens [0002] Die Erfindung betrifft eine Abdeckeinrichtung für Flaschen eines stapelbaren Getränkef laschenkastens nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. [0003] Es ist bereits bekannt, Getränkeflaschenkasten mit einem [0004] Deckelteil zu versehen, wobei das Deckelteil an einigen der Flaschen lagegesichert ist. So ist z. B. aus der DE-GbmS 80 29 662 eine Deckfolie für einen Flaschenkasten bekannt, die einen planen Mittelbereich aufweist, der über den Flaschenverschlüssen angeordnet ist und Randbereiche aufweist, die mit Perforationen versehen sind. Diese Randbereiche werden über die Flaschenverschlüsse gestreift, wobei die Perforationen bzw. Ausnehmungen an den Flaschenhälsen zu liegen kommen und dadurch das Deckelteil lagesichern. [0005] Hierbei tritt jedoch der Nachteil auf, daß diese Abdeckung keinen ausreichenden Manipulations- und Diebstahlsicherungs effekt zu erzielen vermag. Zwar ist die bekannte Abdeckung - an den Flaschen lagegesichert, sie kann jedoch - etwa in einer unbewachten Ecke eines Ladens - durchaus abgeklappt oder abgenommen und anschließend wieder so befestigt werden, daß die unautorisierte Abnahme nicht ohne weiteres bemerkt wird. Hinzu kommt, daß häufig eine Abnahme der Abdeckung von den Flaschenhälsen gar nicht nötig sein wird, wenn die durchragenden im Beispielsfalle der DE-GbmS 80 29 662 sechs Flaschen einfach über die Abdeckung aus dem Kasten herausgehoben und danach im Verbund wieder eingesetzt werden, was nur kurze Handgriffe erfordert. Auf diese Weise ist es, wenn auch unter erschwerten Umständen, durchaus noch möglieh, eine Flasche etwa im mittleren Bereich des Kastens zu entnehmen und einzeln "durch die Kasse zu schmuggeln", so daß von daher einerseits der Diebstahlsicherungseffekt mangelhaft ist und andererseits ein regulärer Käufer des Kastens nicht nach einem Blick auf die Abdeckung ohne weiteres sicher sein kann, daß der Kasten vollständig ist; er wird daher zur Überprüfung die Abdeckung abnehmen, was umständlich ist und sich von daher verkaufshemmend gegenüber einem Getränkeflaschenkasten auswirkt, dessen Vollständigkeit mit einem einfachen Blick festgestellt werden kann. Für das Bedienungspersonal ist gerade deshalb auch schwer zu unterscheiden, ob jemand der die Abdeckung abnimmt, dies zur Überprüfung des zu kaufenden Kastens tut, oder aber zum Zwecke der Manipulation, so daß die Überwachung erschwert wird. [0006] Hinzu kommt, daß die bekannte Abdeckung einerseits nicht ausreichend schwierig abzunehmen ist, um Manipulation und Diebstahl auszuschließen, andererseits so schwierig abzunehmen ist, daß in der Hektik der Kassenabfertigung das Personal nicht jedesmal die Abdeckung abnehmen und den [0007] Kasteninhalt kontrollieren kann. Solche Kontrollen an der Kasse werden daher regelmäßig unterbleiben, eben im Vertrauen auf den Manipulations-Sicherheitseffekt der Abdeckung, der jedoch in der geschilderten Weise trügerisch ist. Daher lädt der bekannte Getränkeflaschenkasten geradezu dazu ein, die Abdeckung für eine vorgetäuschte Überprüfung des Inhalts des zu kaufenden Kastens abzunehmen, in einem unbewachten Augenblick etwa eine Flasche Bier im Mittelbereich des Kastens gegen eine Flasche höherwertigen Getränks wie eine Spirituose auszutauschen, und sodann - nach angeblicher Überprüfung der Vollständigkeit - die Abdeckung in aller Ruhe wieder möglichst gut zu befestigen, damit an der Kasse eine Kontrolle des mittleren Bereichs des Kastens möglichst unterbleibt. [0008] Weiterhin ist bei der Abdeckung gemäß DE-GmbS 80 29 662 der Nachteil gegeben, daß einige Flaschen die Abdeckung überragen, so daß deren Inhalt durch das einfache Ablösen des Verschlusses für Manipulationen leicht zugänglich ist, wie etwa einer Inhaltsentnahme und/oder Zugabe geschmacksunangenehmer oder sogar gesundheitsschädlicher Stoffe, deren Zusatz nach erneutem Verschließen der Flasche unbemerkt bleibt. Ebenso sind Manipulationen auf dem Transportweg möglich, die zumal bei Anlieferung einer größeren Menge von Getränkeflaschenkasten z. B. an Wirtshäuser lange unbemerkt sein können, da die Getränkeflaschenkasten in den meisten Fällen längere Zeit lagern. Weiterhin sind auch Manipulationen während der Lagerung möglich, zumal die Deckfolie solche Manipulationen bis zu ihrer Abnahme gerade verdeckt. [0009] Gegenüber diesen Nachteilen treten weitere Nachteile des bekannten Getränkekastens, wie mangelnder Licht- und Staubschutz der durchragenden Flaschenhälse, Störung der Ästhetik des Aussehens durch die durchragenden Flaschenhälse, aufwendige maschinelle Montage durch exaktes Ausrichtungserfordernis etc. in den Hintergrund. [0010] Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckeinrichtung für Elaschen eines stapelbaren Getränkeflaschenkastens gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1 zu schaffen, bei dem Manipulationen am Kasteninhalt und am Flascheninhalt mit größerer Gewißheit entweder vermieden oder aber sichtbar gemacht werden. [0011] Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch das kennzeichnende Merkmal des Anspruchs 1. Dadurch, daß zur Lagesicherung eine Klebstoffschicht zwischen dem Verschluß wenigstens einer der Flaschen der Abdeckeinrichtung angeordnet ist, ist ein Lösen dieser Klebeverbindung zumindest irreversibel. Selbst wenn im einfachsten Fall etwa nur eine einzige mittlere Flasche des Kastens so mit einer relativ steifen Abdeckeinrichtung verbunden ist, kann das Bedienungspersonal sich mit einem kurzen Griff überzeugen, daß der Deckel noch befestigt ist und nicht lose aufliegt, so daß Gewähr besteht, daß am Inhalt nicht manipuliert wurde; ebenso kann der Kunde diese Prüfung vornehmen und sich so Gewißheit verschaffen. Ein Abheben des Deckels mit der gegebenenfalls daran angeklebten, einen Flasche ist jedenfalls mit ausreichender Aussicht auf Erfolg nicht möglich, da die Klebstoffschicht selbst dann, wenn sie das Gewicht der Flasche zu halten vermag, im Hinblick auf die geringe Flächenerstreckung bei einer Abwinkelung der Flasche gegenüber der Abdeckeinrichtung sofort reißt; jeder Dieb muß daher als wahrscheinlich damit rechnen, daß bei einem solchen Abheben bereits dαe kleinste Kippbewegung der Abdeckeinrichtung die Verbindung zur Flasche hin trennt und diese herunterfällt und gegebenenfalls zerbricht, was natürlich sofort die Aufmerksamkeit des Bedienungspersonals erregen muß. [0012] Zweckmäßig wird aber natürlich gemäß den Ansprüchen 2 und 3 eine Mehrzahl von Flaschen auf diese Weise befestigt, wobei im Falle einer Verankerung der Abdeckeinrichtung zumindest in den Ecken des Kastens auf eine Steife des Materials der Abdeckeinrichtung kein Wert gelegt zu werden braucht, diese also kostengünstig biegbar hergestellt werden kann. Ein Anheben der Abdeckeinrichtung mit den daran hängenden Flaschen wird damit gänzlich unmöglich. Ein Anheben etwa einer Eckflasche zum Abheben der Abdeckeinrichtung kann, wenn die Eckflasche als solche überhaupt direkt für die Hand zugänglich gehalten wird, in jedem Falle dadurch vermieden werden, daß die zunächst senkrechte Aushubbewegung der Flasche aus ihrer Führung im Kasten entsprechende Spannungen in die Abdeckeinrichtung einleitet, die entweder diese oder die Klebestelle beschädigt. Insbesondere bei weniger steifem Material für die Abdeckeinrichtung sind derartige beschädigte Klebestellen optisch dadurch sofort sichtbar, daß die beim Öffnungsversuch hier abgebogene Abdeckeinrichtung von der Flaschenoberseite abklappt, wobei natürlich auch eine kurze Nachkontrolle von Hand jederzeit ohne wesentlichen Aufwand möglich ist. Wenn gemäß Anspruch 4 in besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung an allen oder zumindest den kritischen mit der Abdeckeinrichtung verbundenen Flaschen Ausnehmungen in der Abdeckeinrichtung vorgesehen sind, deren Seitenränder noch auf dem Flaschenverschluß aufliegen und in deren Bereich die Verklebung erfolgt ist, so ist auch eine zusätzliche optische Kontrolle des Zustands der Ausnehmungen möglich. Durch die Ausnehmung hindurch ist ein Teil des Flaschenverschlusses sowie insbesondere die Verklebung als solche und ihr Zustand von außen her sichtbar, so daß ein Ablösen der Abdeckeinrichtung im Bereich einer solchen Ausnehmung sofort ins Auge fällt. Um sicherzustellen, daß auch von ungeübtem Verkaufspersonal diese Funktion der Ausnehmungen sofort erkannt wird, kann auch deren Innenraum, obwohl zur Erzielung der Klebewirkung nicht unmittelbar erforderlich, ganz oder teilweise, beispielsweise diagonalstreifenförmig, mit Klebstoff ausgeführt werden, so daß sofort klar ist, daß hier eine Verklebung erfolgt ist und intakt ist oder nicht. Dennoch kann gemäß Anspruch 5 auch eine zusätzliche Abdeckung der Ausnehmung durch ein weiteres Abdeckteil wie ein Etikett oder dergleichen erfolgen, ohne daß der Effekt der optisehen Kontrollierbarkeit wieder verlorengeht; denn auch die zusätzliche Abdeckung in Form eines Etiketts oder dergleichen klebt durch die Ausnehmung hindurch mit der Klebstoffschicht oder an der Klebstoffschicht, oder an der Oberseite des Flaschenverschlusses und wird bei einem Lösen der Klebeverbindung optisch klar sichtbar beschädigt. Zu diesem Zweck sowie generell bei einem mehrteiligen Aufbau der Abdeckeinrichtung ist gemäß Anspruch 6 vorgesehen, daß jeder Abdeckteil auf der den Flaschenverschlüssen zugewandten Seite eine Klebstoffschicht aufweist. [0013] Infolge der geschilderten Funktion der Abdeckeinrichtung kann diese bei Bedarf eine äußerst geringe Dicke von beispielsweise nur 0,05 mm aufweisen, da es jedenfalls bei einer Befestigung an einer Mehrzahl von Flaschen nicht auf eine steife Ausbildung der Abdeckeinrichtung ankommt. [0014] Weitere Einzelheiten, ergeben sich aus der nachfolgenden [0015] Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. [0016] Es zeigt: [0017] Fig. 1 in einer auseinandergezogenen, perspektivischen Darstellung einen teilweise gefüllten Getränkeflaschenkasten mit einer darüber angeordneten Abdeckeinrichtung; [0018] Fig. 2 einen Schnitt durch den vollständig gefüllten Kasten und die Abdeckeinrichtung gemäß Fig. 1 entlang der Linie II-II in Fig. 1, wobei die [0019] Abdeckeinrichtung mit mindestens einer Flasche fest verbunden ist, und [0020] Fig. 3 eine Einzelheit aus Fig. 2 in vergrößertem Maßstab. Ein insgesamt mit 1 bezeichneter Getränkeflaschenkasten, im folgenden "Kasten" genannt, kann herkömmlicher Art sein, wie dies beispielsweise bei Bierkästen aus Kunststoff allgemein bekannt ist. Der Kasten 1 weist einen Boden 2 und Seitenwände 3 auf. Im Bereich des Bodens 2 besitzen die Seitenwände 3 in an sich bekannter Weise eine umlaufende Stapelstützfläche 4, die auf eine entsprechende obere Stapelstützfläche 5 eines darunterliegenden Kastens im Stapel paßt. Im Inneren des Kastens sind Flaschen 6 angeordnet. Die Oberseite der Verschlüsse 7 der Flaschen 6 kommt dabei in einem Abstand von beispielsweise 25 mm unterhalb der oberen Stapelstützfläche 5 zu liegen, so daß auf die Stapelstützfläche 5 eine untere Stapelstützfläche 4 eines im Stapel darüber angeordneten Kastens aufgesetzt werden kann, ohne daß der nach unten über die [0021] Stapelstützfläche 4 um beispielsweise 20 mm hinausragende Boden 2 die Oberseite einer Abdeckeinrichtung 8 berührt. [0022] Auf die Oberseite der Verschlüsse 7 der Flaschen 6 ist clie insgesamt mit 8 bezeichnete und im Beispielsfalle einstückige Abdeckeinrichtung aufsetzbar. Die Abdeckeinrichtun 8 kann in alternativen Ausführungen auch aus mehreren sich überdeckenden Teilabdeckeinrichtungen aufgebaut sein, wobei selbstverständlich alle sich im Kasten 1 befindlichen Flaschen 6 abgedeckt sind. Auf einem oder mehreren Flaschenverschlüssen 7 wird eine KlebstoffSchicht 7' aufgebracht und sodann die Abdeckeinrichtung 8, welche separat vom Kasten 1 hergestellt ist, auf die Oberseite der Verschlüsse 7 aufgesetzt. In einer alternativen Ausführungsform wird die Klebstoffschicht auf die Unterseite der Abdeckeinrichtung 8 aufgebracht, wobei die Verschüsse 7 klebstσfffrei bleiben. In einer weiteren alternativen Ausführung werden sowohl die Verschlüsse 7 als auch die Unterseite der Abdeckeinrichtung 8 mit einer Klebstoffschicht versehen. Die Abdeckeinrichtung 8 ist dabei so bemessen, daß sie vollständig innerhalb der Innenflächen der Seitenwände 3 liegt, also an keiner Stelle in die Seitenwände eingreift oder diese übergreift, so daß weder die übliche Form des Kastens 1 noch dessen Stapelung in irgendeiner Weise durch die Abdeckeinrichtung 8 gestört werden. Bei einer Bemessung der Abdeckeinrichtung 8 von nur wenigen Millimetern Dicke ist darüber hinaus auch ausgeschlossen, daß ein Boden 2 eines darüberliegenden Kastens 1 über die Abdeckeinrichtung 8 Druck auf die Flaschen 6 ausüben kann und dabei die Flaschen oder die Abdeckeinrichtung beschädigt. [0023] Die Abdeckeinrichtung 8 ist aus Karton oder einem ähnlichen Werkstoff auf Zellstoffbasis ausgebildet. Solche Werkstoffe auf Zellstoffbasis eignen sich insbesondere als saugfähige Werkstoffe, die bevorzugt für die Abdeckeinrichtung 8 verwendet werden. Üblicherweise werden nämlich die Flaschen 6 wie beispielsweise Bierflaschen, mit feuchter Außenseite in den Kasten 1 vom Getränkehersteller eingesetzt, worauf die gefüllten Kästen gestapelt werden und die feuchten Flaschen 6 in einem Stapel trocknen müssen. Eine solche Trocknung wird durch ein saugfähiges Material für die Abdeckeinrichtung 8 begünstigt. Ein wesentlicher weiterer Vorteil liegt darin, daß beim Bruch einer im Stapel oberen Flasche 6, wie dies relativ häufig vorkommt, nicht alle darunterliegenden Kästen beschmutzt werden, sondern die darunterliegenden Ahdeckeinrichtungen 8 schnell die Flüssigkeit aufsaugen. [0024] Selbstverständlich kann auch eine Abdeckeinrichtung 8 verwendet werden, die aus Kunststoff besteht, wenn sie die oben genannten Forderungen erfüllt. In jedem Falle sollte die Abdeckeinrichtung 8 aus einem lichtundurchlässigen Material bestehen, so daß in aller Regel schädliche Sonnen-oder Lichteinwirkungen auf die Flaschen 6 vermieden werden. Selbstverständlich wäre auch eine Schichtbauweise aus einer Kombination von Kunststoff und Zellstoff in irgendeiner Form grundsätzlich denkbar, jedoch sind solchen Schichtbaustoffen aus Kostengründen im praktischen Einsatz Grenzen gesetzt. Mit besonderem Vorteil weist die Abdeckeinrichtung 8 einen seitlichen abgebogenen Rand 9 auf. Im Beispielsfalle ist der Rand 9 in einer Breite von etwa 10 cm nach unten abgekantet und läuft vollständig um. Dadurch deckt der Rand 9 auch die Flaschenhälse ab und sichert die Abdeckeinrichtung 8 zusätzlich über den Köpfen der Flaschen 6. In einer alternativen Ausführung ist der Rand 9 nicht vollständig umlaufend ausgebildet, sondern weist nur zwei sich gegenüberliegende Randabschnitte auf, wobei bevorzugt die längeren Seiten der rechteckformigen Abdeckeinrichtung 8 mit einem Rand versehen sind. In einer weiteren alternativen Ausführung weist die Abdeckeinrichtung 8 keinen Rand auf. [0025] Die Abdeckeinrichtung 8 trägt an ihrer Oberseite einen Aufdruck 10, beispielsweise einen Werbeaufdruck, der Inhalt und Hersteller zusätzlich entsprechend identifiziert. Da bei jeder neuen Beschickung des Kastens 1 durch den Getränkehersteller eine neue Abdeckeinrichtung 8 verwendet wird, kann der Kasten 1 für die verschiedensten Getränke und/ oder Getränkehersteller verwendet werden, wobei jeweils eine im Aufdruck 10 entsprechende angepaßte Abdeckeinrichtung 8 verwendet wird. Durch das Festlegen und Sichern dieser Abdeckeinrichtung 8 auf der Oberseite der Verschlüsse 7 der Flaschen 6 kann der Getränkehersteller gewährleisten, daß der Inhalt des Kastens 1 tatsächlich dem Aufdruck 10 entspricht. [0026] Sowohl bei einer Ausbildung der Abdeckeinrichtung 8 entsprechend der. Innenkontur des Kastens 1 mit kurzem Rand 9 als auch bei einer Ausbildung entsprechend der Hüllfläche der Flaschen bei voller Bestückung wird erreicht, daß die Innenseite der Grifföffnungen 13 des Kastens 1 so weit frei ist, daß die Finger ohne jegliche Behinderung hindurchgreifen können. Selbst bei einer Abdeckung der Grifflöcher 13 durch einen entsprechend langen, nach unten gebogenen Rand 9 der Abdeckeinrichtung 8 bereitet es keine wesentlichen Schwierigkeiten, den Rand 9 mit den Fingern zur Seite zu drücken, da entsprechender Raum zu den Flasehen 6 in jedem Falle vorhanden ist. [0027] In alternativen Ausführungen können Klebstoffschichten 7' an zwei sich diagonal gegenüberstehenden Flaschen 6 auf- gebracht werden, es können Klebstoffschichten 7' an den vier, ein Rechteck bildenden, Eckflaschen 6 angebracht werden, bzw. eine beliebige Auswahl von Flaschen oder sogar alle Flaschen mit Klebstoffschichten 7' versehen werden. [0028] Zur Herstellung eines solchen Kastens z.B. eines Bierkastens, wird zunächst der leere Kasten 1 mit den Flaschen 6, welche bereits abgefüllt und mit einem Verschluß 7 versehen sind, bestückt. Sodann wird auf einem oder mehreren Verschlüssen 7 eine Klebstoffschicht 7' aufgebracht. Alternativ dazu kann auf Teilbereiche der Unterseite der Abdeckeinrichtung 8 eine Klebstoffschicht aufgebracht werden, wobei dann die Verschlüsse 7 klebstofffrei bleiben. Anschließend wird die Abdeckeinrichtung 8 auf die Oberseiten der Verschlüsse 7 aufgelegt und mittels des Klebstoffes mit diesen verbunden. Da zu diesem Zeitpunkt meistens sowohl die Kästen 1 als auch die Flaschen mit den Etiketten noch naß sind, werden, sie vorzugsweise zur Trocknung gestapelt. In einer alternativen Ausführung kann deshalb die Abdeckeinrichtung 8 aus perforiertem Material bestehen, welches einen noch besseren Luftdurchzug und damit eine schnellere Trocknung ermöglicht. [0029] Bei Verwendung eines stärkeren Materials wie z.B. Karton für die Abdeckeinrichtung 8, kann die Abdeckeinrichtung 8 mit Sollbruchstellen versehen werden, um eine bessere Entfernung des stärkeren Materials zu ermöglichen. [0030] Alle diese Maßnahmen führen dazu, daß die Abdeckeinrichtung 8 so mit den Oberseiten der Verschlüsse 7 verbunden ist, daß nur durch Zerstörung der Abdeckeinrichtung 8 die Flaschen 6 erreichbar sind, wodurch eine Sicherung der Flaschen 6 im Kasten 1 gegeben ist und jegliche Manipulation sowohl am Flascheninhalt, als auch am Kasteninhalt nach Verlassen des Herstellers sichtbar gemacht ist. [0031] Sollte bereits beim Hersteller eine Etikettiermaschine vorhanden sein, wie sie zum Aufbringen der Versiegelung bei dem Kasten gemäß DE-GbmS 78 10 291 erforderlich ist, kann eine derartige Versiegelung selbstverständlich zusätzlich angebracht werden. [0032] Die in Fig. 1 dargestellte Abdeckeinrichtung 8 ist vorzugsweise mit Lüftungsschlitzen 12 versehen, die in den Stirnseiten des Randes 9 angeordnet sind, die den Stirnseiten des Kastens 1 benachbart sind. Die Lüftungsschlitze 12 ermöglichen eine schnellere Trocknung eventuell feuchter Flaschen und zudem wird das Anheben des Kastens 1 noch weiter erleichtert, falls diese Lüftungsschlitze 12 sehr groß ausgebildet sind, so daß ein Eingreifen möglich ist. Jedoch ist auch eine kleinere Ausbildung der Lüftungsschlitze 12 denkbar, die eine Belüftung des Kastens ermöglicht, ferner ist natürlich auch eine Anordnung der Lüftungsschlitze 12 an den Längsseiten des Randes 9 denkbar, wie natürlich das erfindungsgemäße Lösungsprinzip auch mit einer Abdeckeinrichtung 8 ohne jegliche Lüftungsschlitze verwirklicht werden kann. [0033] Gemäß Fig. 3 ist ausschnittsweise eine alternative Ausführungsform der Abdeckeinrichtung 8 dargestellt. Diese weist wenigstens eine Ausnehmung 11 auf, deren Querschnitt kleiner ist, als die Fläche der Oberseite der Verschlüsse 7. Die Ausnehmungen 11 sind derart auf der Deckfläche der Abdeckeinrichtung 8 angeordnet, daß sie nach Anordnung der Abdeckeinrichtung 8 oberhalb der Flaschen 6 in der Nachbarschaft der Verschlüsse 7 zu liegen kommen. Diese Anordnung geht aus der ausschnittsweisen Darstellung der Fig. 3 hervor. Damit ist es möglich, die Abdeckeinrichtung 8 mittels einer nach deren Anordnung auf den Flaschen 6 aufzubringenden Klebstoffschicht 7' auf den Verschlüssen 7 zu befestigen, was insbesondere fertigungstechnische Vorteile mit sich bringt. Die Haltewirkung der Klebstoffschicht 7' wird dadurch erreicht, daß diese sowohl im Bereich der Ausnehmung 11 an der Abdeckeinrichtung 8 als auch durch die Ausriehmung 11 hindurch auf der Oberseite der Verschlüsse 7 anhaftet und somit die Verschlüsse 7 und die Abdeckeinrichtung 8 miteinander verbindet. Selbstverständlich ist es möglich, eine Mehrzahl derartiger Ausnehmungen 11 auf der Abdeckeinrichtung 8 anzuordnen, die dann in der zuvor beschriebenen Weise mittels der Klebstoffschicht 7' auf einer Mehrzahl von benachbarten Verschlüssen 7 festgelegt wird. [0034] In einer weiteren vorteilhaften Ausführung werden die Ausnehmungen 11 mittels einer weiteren Abdeckung verschlossen und somit die Klebstoffstellen ihrerseits versiegelt.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche 1. Abdeckeinrichtung für Flaschen eines stapelbaren Getränkeflaschenkastens, die der Form der offenen Kastenoberseite angepaßt ist und plattenförmig ausgebildet unter der oberen Stapelstützfläche des Kastens und zumindest teilweise oberhalb der Oberseite der Flaschen angeordnet und an wenigstenseiner der Flaschenlagegesichert ist,dadurch gekennzeichnet, daß zur Lagesicherung eine Klebstoffschicht (7') zwischen dem Verschluß (7) der Flasche (6) und der Abdeckeinrichtung (8) angeordnet ist. 2. Abdeckeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagesicherung in an sich bekannter Weise an vier ein Rechteck bildenden Flaschen (6) erfolgt. 3. Abdeckeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagesicherung in an sich bekannter Weise an allen Flaschen (6) erfolgt. 4.. Abdeckeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, die mindestens eine Ausnehmung aufweist, welche in dem Bereich der Verschlüsse angeordnet ist, wobei der Querschnitt der Ausnehmung kleiner als die obere Lagerfläche der Verschlüsse ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffschicht (7') den Mittelbereich der Ausnehmung (11) wenigstens teilweise ausfüllt. 5. Abdeckeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (11) durch ein weiteres Abdeckteil abgedeckt ist. 6. Abdeckeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehrteiliger Ausbildung der Abdeckeinrichtung mindestens eine Klebstoffschicht (7') pro Abdeckteil an dessen den Flaschen (6) zugewandter Seite angeordnet ist. 7. Abdeckeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine geringe Dicke ab 0,05 mm aufweist.
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